1. Allgemein/Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Velopa AG (nachfolgend „Velopa“) und dem Besteller (Kunde) gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie durch Velopa schriftlich bestätigt worden sind. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.velopa.ch publiziert. Zusätzlich kann auf Wunsch eine gedruckte Fassung der AGB bezogen werden.
2. Vertragsschluss
Die Angebote in den Katalogen von Velopa und auf der Website www.velopa.ch sind unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag zwischen Velopa und dem Kunden kommt nach der Bestellung des Kunden erst durch die Lieferung der bestellten Ware oder die Auftragsbestätigung durch Velopa zustande. Reagiert Velopa nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Bestellung als abgelehnt. Mündliche oder telefonische Nebenabreden bestehen nicht.
3. Angebot
Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von Velopa. Die in den Verkaufsunterlagen und auf der Website www.velopa.ch enthaltenen Produkte sind rechtlich geschützt; Nachbau und Imitationen dieser Produkte sind verboten und werden sanktioniert.
4. Preise
Alle auf den Rechnungen angezeigten Preise sind Nettopreise exkl. MWST und exkl. Verpackungs- und Versandkosten.
Für Kleinmengen (d.h. bis zu einem Bestellwert von CHF 100.00) wird kein Rabatt gewährt. Preisveränderungen und Anpassungen für Produkte und Leistungen sind jederzeit möglich. Es gelten ausschliesslich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück.
5. Zahlung
Zahlungen per Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Abhängig von Bonität, Vertragsgegenstand und Vertragsvolumen behält sich Velopa eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung der Vorleistung vor.
Bei Aufträgen über CHF 15'000 behält sich Velopa vor, eine Anzahlung von 30% einzufordern, zahlbar innert 15 Tagen nach Erhalt der Teilrechnung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist Velopa berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe von 5% sowie Mahngebühren zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Velopa. Velopa ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Velopa nicht zulässig.
7. Lieferung
Die Liefer- und Verpackungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Es werden dem Kunden die für Velopa anfallenden Lieferkosten weiterverrechnet. Die Lieferung erfolgt – ohne spezifische Anweisung des Bestellers – je nach Beschaffenheit der Ware, mit dem wirtschaftlichsten und zweckmässigsten Transportmittel, vorzugsweise per Bahn, Post oder Paketzustelldienst. Ware, die schlecht oder nur teilweise verpackt werden kann, wird per Camion ausgeliefert.
Velopa haftet nicht für Lieferungsverzögerungen, die von Dritten verursacht werden. Mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteur, o.a.) gilt der Vertrag als erfüllt und das Risiko geht auf den Besteller über. Allfällige Beanstandungen bezüglich der Lieferung sind innert 4 Tagen nach erfolgter Lieferung zu melden.
Eine Montage durch Velopa erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Velopa ist dabei berechtigt, die Montage auf Unterakkordanten zu übertragen und haftet nur für deren Auswahl, Instruktion und Überwachung. Alle Vorbereitungs- und Nebenarbeiten für die Montage (Fundamente, Anschlüsse, Eingiessen, Zuputz- und Belagsarbeiten etc.) sind Sache des Kunden.
8. Lieferzeiten
Die meisten Normartikel werden im Auslieferungslager der Velopa gelagert und sind sofort lieferbar. Für auftragsspezifische Anfertigungen beträgt die Lieferfrist ca. 4-6 Wochen, für Grossanlagen ca. 6-8 Wochen. Für sämtliche Bestellungen, welche nicht sofort lieferbar sind, wird die approximative Lieferwoche in der eine Auftragsbestätigung angegeben.
Im Falle der Nicht-Verfügbarkeit der bestellten Ware behält sich Velopa vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Eine Lieferverzögerung berechtigt weder zur Auftragsannullation noch zu einem Preisnachlass oder zu Schadenersatz.
9. Velopa-Qualitätsgarantie
Velopa gewährt für die Produkte eine Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung, nicht jedoch für Verschleiss, mangelhafter Wartung oder unsorgfältige Behandlung, insbesondere fehlerhafte Selbst- oder Drittmontage.
Es gelten 24 Monate Mindestgarantie ab Auslieferungsdatum.
Für Grossanlagen mit Montage durch Velopa gelten die SIA-Vorschriften, für Fremdprodukte deren Herstellergarantie. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die Velopa nicht zu vertreten hat, endet die Garantiezeit spätestens 6 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch Velopa. Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Mängelrügepflichten gemäss OR, wobei erkennbare Mängel innerhalb einer Woche nach Lieferung anzuzeigen sind, nicht erkennbare innerhalb einer Woche nach Feststellung.
Darüber hinaus haftet Velopa für direkte Schaden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie seitens Velopa.
Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen leichtem Verschulden seitens Velopa ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auch bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen seitens Velopa auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Velopa haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Velopa hat ein Recht auf Nacherfüllung/Nachbesserung. Die Beachtung geltender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, insbesondere von Bau- und Bewilligungsvorschriften, ist ausschliesslich Sache der Kunden.
Im Falle einer Reparaturleistung beschränkt sich die Gewährleistung auf das Produkt. Velopa trägt die Kosten der neuen Teile, die anstelle der schadhaften Teile zu ersetzen sind sowie den Zeit- und Arbeitsaufwand für das Ersetzen dieser Teile.
Bei einer Selbstmontage durch den Besteller trägt die Velopa lediglich die Kosten für die schadhaften Teile sowie die Kosten für den Transport. Das Ersetzen des defekten Teils ist Sache des Bestellers.
10. Rücknahme/Umtausch
Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Warenmangel beruhen und auf die keine sonstige gesetzliche Rechtsansprüche bestehen, sind nur möglich, wenn ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Bei entsprechender Vereinbarung werden folgende Kosten (in Bezug zum Warenwert) für die Auftragsbearbeitung und die bereits erfolgten Umtriebe in Rechnung gestellt: Für Lagerartikel 20%, jedoch mindestens CHF 60.00, für Aufträge mit Lieferfrist 30%, jedoch mindestens CHF 100.00. Für kundenspezifische Anfertigungen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist Schweizer Recht, im internationalen Verhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Spreitenbach/AG.
Stand: 12.12.2016